Ihr Rückzugsort für entspanntes Angeln

Unsere Hausordnung

Kommen Sie vorbei und erleben Sie Natur, Angeln und kulinarischen Genuss.

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Unsere Hausordnung

Kommen Sie vorbei und erleben Sie Natur, Angeln und kulinarischen Genuss.

Hausordnung

Hausordnung für unser Angelparadies

  • Jeder Angler muss im Besitz eines gültigen Bundesfischereischeins sein. Der Fischereischein muss beim Angeln immer mitgeführt werden.

  • Gefangene Fische müssen mit einem Unterfangkescher aus dem Gewässer entnommen und umgehend ordnungsgemäß betäubt und getötet werden, erst dann darf der Haken entfernt werden. Der Einsatz von Setzkeschern ist nicht gestattet.
  • Das Abstechen von Fischen ist verboten, zur Tötung ist ausschließlich ein Kehlschnitt erlaubt.
  • Der einmal eingenommene Angelplatz darf nicht gewechselt werden. Wanderverbot!
  • Die Angelerlaubnnis kann nicht auf eine andere Person übertragen werden.

  • Das Anfüttern und das Reinwerfen von Futterresten ist verboten.
  • Es dürfen nur Einzelhaken zum Fischfang verwendet werden.
  • Bei Teich Vermietung übernimmt der Pächter die Verantwortung für ordnungsgemäßes Angeln.

  • Zum Schutz der Tierwelt sind alle Naturköder, wie z.B. Maden und Würmer von dem Gewässer genommenen Ruten zu entfernen.
  • Das Angeln auf FIsche mit dem Ziel diese wieder zurückzusetzten (sog. Trophäenfischen) ist untersagt.
  • Des Weiteren gelten die in NRW gültigen FIschereigesetze.
  • Das Ausnehmen von Fischen ist in der Anlage verboten.

  • Für den Erfolg beim Angeln kann  keine Garantie übernommen werden.
  • Der Verkauf von gefangenen Fischen ist untersagt.
  • Des Weiteren werden Fische, die durch Raubvögel oder ähnliches verletzt wurden, nicht getauscht.

  • Der Karten Inhaber haftet für Schäden, die er sich, anderen Personen oder der Anlage zufügt.

  • Den Anweisungen der Anlageinhaber ist Folge zu leisten.
  • Das Betreten der Teichanlage geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
  • Mit Erwerb der Angelerlaubnis wird die Teichordnung anerkannt.

  • Bei Zuwiderhandlungen erlischt mit sofortiger Wirkung die Angelerlaubnis und es wird ggf. ein Hausverbot erteilt.
  • Mit Betreten der Angelanlage wird die Teichordnung uneingeschränkt anerkannt.

    Die Regeln sind im Sinne aller Angelsportfreunde einzuhalten

     

Petri Heil!